Da es realitätsfremd ist, von jedem Kunden, Lieferanten oder sonstigem Geschäftspartner einzeln die neue Bankverbindung anzufragen, liegt es nahe, die bestehenden Daten (Kontonummer und Bankleitzahl) automatisch in IBAN und BIC umzurechnen. Theoretisch sollte das ja ganz leicht sein: die Kontonummer und BLZ sind an festen Positionen in der IBAN enthalten, dazu noch zwei Prüfziffern berechnen - fertig. In der Praxis ist das aber alles andere als einfach.
In Deutschland gelten etliche Besonderheiten bei der IBAN-Konvertierung:
Viele Sonderkontonummern (z.B. Spendenkonten) müssen zur Verwendung in einer IBAN erst in ein „echtes“ Buchungskonto umgerechnet werden (z.B. von „4040“ in „1023609348“).
Einige große Banken haben in Folge vieler Übernahmen anderer Banken ein gewisses Chaos bei den Bankleitzahlen. Zur Berechnung einer IBAN wird dann häufig die bisherige Bankleitzahl durch eine neue BLZ ersetzt.
Es gibt zwar von der Deutschen Bundesbank eine Liste aller deutschen Bankleitzahlen mitsamt dem jeweiligen BIC, aber auch hier steckt der Teufel im Detail: einige Banken geben einen anderen BIC heraus als in der BLZ-Datei angegeben (meist wird der BIC einer Hauptstelle statt der Filial-BIC ausgegeben).
Letztendlich gibt es - ebenfalls koordiniert durch die Deutsche Bundesbank - eine Liste von derzeit 57 Regeln, nach denen die IBAN und BIC für deutsche Bankverbindungen berechnet werden können. Diese Liste wurde erstmals im Juni 2013 veröffentlicht und seitdem alle zwei Monate aktualisiert (ja, schade um alle SEPA-Teilnehmer, die ihre Systeme vorher schon auf SEPA vorbereiten wollten...). Inzwischen sollte das Verfahren ausgereift sein, die letzten Änderungen waren nur noch relativ marginal.
Zuletzt ist noch anzumerken, dass die Berechnung einer IBAN erfordert, dass die dazu verwendete Kontonummer/BLZ auf Korrektheit geprüft wird. Hierzu gibt es einen eigenen Katalog mit Prüfverfahren (derzeit 141 Verfahren, davon 120 aktiv in Verwendung). Die Prüfregeln und die IBAN-Regeln füllen ausgedruckt einen kompletten Aktenordner.
Manche Softwareanbieter preisen ihr Produkt mit einer Funktion, welche aus einer IBAN wieder die ursprüngliche Kontonummer und Bankleitzahl zurückberechnen können soll. Das ist rein technisch leider nicht zuverlässig möglich, da die IBAN-Berechnung nicht bijektiv ist, d.h. es können mehrere verschiedene Konto/BLZ-Kombinationen zur selben IBAN führen.
Nutzen Sie bereits eine Software zur IBAN-Berechnung? Mit folgenden Beispielen können Sie prüfen, wie zuverlässig diese arbeitet:
Kontonummer | BLZ | IBAN | BIC |
---|---|---|---|
4020000002 | 30120764 | DE95 3602 0186 4020 0000 02 | HYVEDEMM360 |
4030000000 | 30120764 | DE22 3802 0090 4030 0000 00 | HYVEDEMM402 |
909090 | 38040007 | DE65 3804 0007 0119 1600 00 | COBADEFFXXX |
5043608 | 60651070 | nicht konvertierbar | - |
4444 | 32060362 | DE23 3206 0362 0000 0044 44 | GENODED1HTK |
5555 | 32060362 | nicht konvertierbar | - |
Die Regeln zur IBAN-Konvertierung in Österreich wurden leider überhaupt nicht veröffentlicht - jede Bank führt die Konvertierung ihrer eigenen Kontonummern selbst durch. Hierbei gelten die selben Besonderheiten wie in Deutschland: es gibt viele Fälle, in denen für die IBAN eine andere Bankleitzahl verwendet wird. Die einzige zuverlässige Konvertierung läuft daher wie folgt ab:
Erstellen Sie eine einfache CSV-Liste aller österreichischen Bankverbindungen. Das genaue Format des sogenannten „IBANService“ ist auf der Website der STUZZA beschrieben.
Diese Liste senden Sie anschließend an Ihre österreichische Hausbank. Die Bank teilt die Anfrage entsprechend der darin enthaltenen Bankverbindungen auf und sendet jeden Datensatz an die jeweils zuständige Bank, welche wiederum die IBAN/BIC-Informationen zurückliefert. Ihre Bank sammelt diese Daten, bis die Anfrage vollständig bearbeitet ist.
Nach 2-3 Wochen erhalten Sie diese Liste zurück - ergänzt um IBAN und BIC bzw. um Hinweise auf ungültige oder gelöschte Bankverbindungen.
Da dieser Konvertierungsvorgang letztendlich nur einmalig erfolgt, ist der Aufwand überschaubar. Weitere Informationen zur IBAN-Konvertierung sowie die Möglichkeit zur Syntax-Prüfung einer IBANService-Datei finden Sie bei der STUZZA unter http://www.stuzza.at/12541_DE.htm.
Das schweizer Zahlungssystem mit Postkontonummern und propritären Bankverbindungen macht eine IBAN-Konvertierung zu einer besonderen Herausforderung. Auch hier wurden die Konvertierungsregeln der einzelnen Banken nicht veröffentlicht. Immerhin haben aber rund 75% aller Finanzinstitute (die zusammen rund 95% des Zahlungsverkehrs abdecken) ihre Regeln gegenüber der SIX Interbank Clearing offengelegt, welche ein kostenloses Konvertierungstool bereitstellen.
Aus lizenzrechtlichen Gründen können wir dieses Tool leider nicht einfach in libsepa integrieren, ähnlich wie bei den österreichischen Bankverbindungen sollte aber ein einmaliger Konvertierungsvorgang in den meisten Fällen genügen. Sie finden dieses Tool unter http://www.six-interbank-clearing.com/de/home/standardization/iban/iban-tool.html.